29.08.2019

Insolvenz: Was können Mitarbeiter tun, wenn Gehälter ausbleiben?

Wenn der Chef Gehälter nicht mehr bezahlen kann, so haben Mitarbeiter die Möglichkeit über die Arbeiterkammer ein Insolvenzverfahren zu erzwingen. Wir sprachen mit Anwältin Eva Riess und Prokurist Maximilian Fürst über die Möglichkeiten betroffener Mitarbeiter.
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(c) fotolia.com/ golubovy - In Österreich sind Arbeitnehmer bei Insolvenz des Arbeitgebers durch den Insolvenz Entgelt Fonds abgesichert.

Ein Schock: Der eigene Arbeitgeber vermeldet, dass er das Gehalt nicht mehr zahlen kann. Als Folge wächst im Arbeitnehmer der Stress immens an. Er fragt sich, wie seine unmittelbare Zukunft aussehen wird. Jedoch brauche er keine großen Sorgen zu haben, auch nicht bei einer Insolvenz seines Arbeitgebers, beruhigt Anwältin Eva Riess gegenüber dem brutkasten. „In Österreich ist der Arbeitnehmer gut abgesichert“, sagt Riess und verweist auf die Arbeiterkammer und den Insolvenz Entgelt Fonds (IEF).

⇒ Teil 1: Was passiert, wenn man Gehälter nicht mehr zahlen kann?

Bis zu sechs Monate rückwirkend Gehalt

Der Arbeitnehmer hat das Recht, alle vor Insolvenzeröffnung fällig gewordenen Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis im Insolvenzverfahren anzumelden und beim IEF zu beantragen. „Die Insolvenzentgeltsicherung des IEF der Arbeitnehmer mit Dienstvertrag und freien Dienstnehmer ist in Österreich umfassend. Der Arbeitnehmer erhält bei Insolvenz des Unternehmens bis zu maximal sechs Monaten rückwirkend sein Gehalt vom Fonds“, erklärt Riess. Und IEF-Prokurist Maximilian Fürst fügt an: „Ferner umfasst die Sicherung die sonstigen arbeitsrechtlichen Ansprüche wie Kündigungsentschädigung, Abfertigung alt und Urlaubsersatzleistung. Wird das Unternehmen in der Insolvenz fortgeführt, dann müssen die in dieser Zeit entstehenden Gehaltsforderungen und Sozialabgaben jedoch aus der Masse bezahlt werden können“, sagt er. Weiters gelte, dass die Insolvenz­eröffnung nicht automatisch das Arbeitsverhältnis beende. Jedoch gebe es hierbei arbeitsrechtlich relevante Unterschiede zu beachten.

Wirtschaftliche Abhängigkeit vom Arbeitgeber beweisen

Angestellte und sogar Freiberufler, die beweisen können, dass es sich beim Arbeitgeber um den Hauptauftraggeber handelt, sind durch den Insolvenz-Entgelt-Fonds abgesichert, sagt Riess: „Der Dienstnehmer muss dafür als Merkmal die wirtschaftliche Abhängigkeit vom Dienstgeber jedoch nachweisen“. Anders verhalte es sich, so die Anwältin weiter, etwa bei Freelancern, die parallel bei fünf Firmen zugleich tätig sind. Diese würden keine Ansprüche auf Gehaltsnachzahlungen vom IEF besitzen und „durch die Finger schauen“. Kurz gesagt: Keinen Anspruch auf Entgelt haben Werkvertragsnehmer und sonstige atypisch Beschäftigte ohne Arbeitsvertrag.

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Zusammenschluss vom AMS und IEF

Falls aller guter Wille scheitert und entweder der – einer Insolvenz folgende –  Sanierungsplan vom Unternehmer zurückgezogen oder vom Gericht abgewiesen wird, und zudem das Unternehmen im Konkursverfahren mit einem Beschluss des Gerichtes geschlossen wird, so hat man als Arbeitnehmer ferner die Möglichkeit sich an das AMS zu wenden, um an sein Geld zu kommen, erklärt Riess. „Das Arbeitsmarkt-Service schließt sich in Folge mit dem IEF kurz und prüft, inwieweit dem Arbeitnehmer eine Art Vorschuss zum ‚Überleben‘ zusteht“.

„Insolvenz Entgelt-Topf gut gefüllt“

Der Auszahlung des fälligen Gehalts oder dieses Vorschusses sollte – bei der Erfüllung oben genannter Kriterien –  nichts im Wege stehen. Denn der Insolvenz Entgelt Fonds würde heutzutage eine gewisse Kulanz in der Auszahlungsabwicklung pflegen, wie Riess andeutet: „Bei uns gab es bereits lange Zeit wenige große Insolvenzfälle. Der Insolvenz Entgelt-Topf ist gut gefüllt und der Wirtschaft geht es gut. In Spitzenzeiten hat es aber bis zu vier bis fünf Monaten Bearbeitungszeiten gebraucht (Anm.: laut IEF zehn Jahre her), heutzutage gehe es aber relativ rasch“, sagt sie.

Aktuell erfolge in weniger als zwei Monaten die Erstzahlung des offen gebliebenen laufenden Entgeltes, bestätigt Fürst. Er betont jedoch an dieser Stelle, dass der Anspruch auf Insolvenzentgelt ein Rechtsanspruch sei, und mit dem Füllstand des Fonds nichts zu tun habe.


⇒ IEF

⇒ Arbeiterkammer

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Mario Haller und Ilya Yuffa | (c) Lilly Österreich / Lilly International
Mario Haller und Ilya Yuffa | (c) Lilly Österreich / Lilly International

Dieser Artikel erschien zuerst in der neuen Ausgabe des brutkasten-Printmagazins „Neue Welten“ als Themenpartnerschaft in Kooperation mit Lilly Österreich. Das Magazin wird exklusiv an die wichtigsten Stakeholder des österreichischen Innovations-Ecosystems zugestellt. Eine Möglichkeit zum Download findet sich am Ende des Artikels.


Es ist das vielleicht gefürchtetste Wort, wenn es um medizinische Diagnosen geht und bedeutet oft einen Schicksalsschlag: „unheilbar“. Eine der Krankheiten, die heute noch mit diesem „Label“ versehen ist, ist Alzheimer-Demenz. Doch wer sich die Medizingeschichte ansieht, weiß: Die Forschung in der Pharmazie und Biotechnologie schreitet immer weiter voran und liefert laufend Fortschritte. Auch in die Alzheimer-Forschung flossen in den vergangenen Jahrzehnten Milliardenbeträge.

„Seit rund 30 Jahren arbeiten unsere Wissenschaftler:innen mit großem Einsatz daran, eines der letzten großen Rätsel der Medizin zu entschlüsseln: die Alzheimer-Demenz. Unsere Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten in diesem Bereich gehören heute zu den umfangreichsten weltweit“, erzählt Mario Haller, Geschäftsführer von Lilly Österreich, einem auf die Erforschung neuer Therapien spezialisierten Pharmaunternehmen. In den vergangenen 35 Jahren investierte Lilly rund zehn Milliarden US-Dollar in die Alzheimer-Forschung.

„Forschung ist ein Marathon – kein Sprint“, sagt Haller. „Dahinter stehen unzählige hoch spezialisierte Fachkräfte weltweit, die über viele Jahre hinweg mit enormem Einsatz an der Entwicklung neuer Therapien arbeiten – und das in einem Feld, das von Rückschlägen, regulatorischer Komplexität und hoher Unsicherheit geprägt ist.“

Noch keine Heilung, aber Alzheimer-Forschung schreitet voran

Doch der Aufwand trägt – auch im Fall von Alzheimer – Früchte. Noch kann die Krankheit nicht geheilt werden, die Forschung schreitet aber voran. „Im Zentrum steht derzeit die Entwicklung von Wirkstoffen, die nicht nur Symptome lindern, sondern den Krankheitsverlauf verlangsamen können – insbesondere bei Menschen in einem sehr frühen Stadium der Erkrankung, also mit milder kognitiver Beeinträchtigung oder milder Demenz“, so Haller.

Die Forschung verfolge dabei einen „krankheitsmodifizierenden“ Ansatz, der an den Ursachen der Alzheimerkrankheit ansetze – etwa den pathologischen Veränderungen im Gehirn, die Jahre vor den ersten Symptomen beginnen. „Ziel ist es, Patient:innen möglichst lange ein selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen. Für viele bedeutet das mehr Zeit in Selbstständigkeit, mehr Lebensqualität – und ein Stück Hoffnung, das lange gefehlt hat“, sagt der Lilly-Österreich-Chef.

Zulassung in Europa als erhebliche Hürde

Doch wie er bereits angedeutet hat, ist es mit Durchbrüchen in der Forschung alleine noch nicht getan. Die Zulassung stellt eine weitere erhebliche Hürde dar – vor allem in Europa. So wurden zuletzt zwei neue Alzheimer-Medikamente unterschiedlicher Anbieter in den USA, Japan und China zugelassen, erzählt Ilya Yuffa, Executive Vice President von Eli Lilly and Company und Präsident von Lilly International. In Europa sehe die Situation anders aus: „Nach einer Prüfung von erstaunlichen 26 Monaten haben die europäischen Zulassungsbehörden endlich einem dieser Medikamente nun auch die Marktzulassung erteilt“, so Yuffa.

Im Gegensatz dazu hätten die Zulassungsbehörden in Japan ihre Prüfung innerhalb von acht Monaten abgeschlossen, jene in China und den USA in jeweils etwa 13 Monaten. „Im Falle eines zweiten Medikaments, das von meiner Firma Lilly entwickelt wurde, empfahl das CHMP (Anm.: Ausschuss der Europäischen Arzneimittelagentur) 20 Monate nach der Einreichung unseres Antrags, es überhaupt nicht zuzulassen – obwohl die Zulassungsbehörden in zehn anderen Ländern dies bereits getan haben. Millionen Menschen in Europa, die unter dieser unaufhaltsamen und tödlichen Krankheit leiden, werden weiter warten müssen.“

Diese Verzögerungen würden das Ziel der Europäischen Kommission untergraben, die Wettbewerbsfähigkeit Europas zu verbessern, meint Yuffa. Es brauche daher häufiger beschleunigte Zulassungsverfahren – in der Reaktion auf die Covid-19-Pandemie habe die EU durchaus bewiesen, dass eine schnelle, transparente und effiziente Zulassung möglich sei.

Einer von vielen Bausteinen

Doch allzu sehr beirren lassen will man sich in der Forschung auch dadurch letztlich nicht. Im Gegenteil: Technologische Entwicklungen wie etwa in der künstlichen Intelligenz versprechen zusätzliche Beschleunigung. Die Technologie bleibe aber einer von vielen Bausteinen, betont Haller: „Immerhin ist die Wirkstoffentwicklung ein zutiefst interdisziplinärer Prozess. Es braucht Expert:innen für KI ebenso wie Zellbiolog:innen, Chemiker:innen und Pharmakolog:innen. KI kann vieles beschleunigen – aber sie ersetzt nicht, was unser Handeln leitet: wissenschaftliche Sorgfalt, menschliche Verantwortung und das Vertrauen von Patient:innen.“

Und sei ein Medikament erst einmal entwickelt und zugelassen, sei es wiederum nur ein Baustein im Gesundheitssystem. „Gerade bei komplexen Erkrankungen wie Alzheimer sehen wir, wie entscheidend eine frühzeitige, langfristige und idealerweise kombinierte Behandlung ist. Dafür braucht es nicht nur wissenschaftlichen Fortschritt, sondern auch den Ausbau von Versorgungsstrukturen, personelle Ressourcen und ein Gesundheitssystem, das Innovation aktiv mitträgt“, so Haller.

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